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Digitale Signaturen & Handelsregister

Wie Handelsregistereinträge digital signiert werden.

Aktualisiert: Lesedauer: ~8 Min

Im Schweizer Handelsregister werden alle relevanten Informationen zu Unternehmen wie Firmennamen, Rechtsform, Sitz und Geschäftszweck erfasst. Diese Daten müssen in vielen Fällen rechtlich bindend und nachvollziehbar unterzeichnet werden. Digitale Signaturen spielen hierbei eine zunehmend wichtige Rolle. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Handelsregistereinträge digital signiert werden und welche Anforderungen hierbei erfüllt sein müssen.

Das Handelsregister und digitale Signaturen

Das Handelsregister in der Schweiz ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem wichtige Informationen über Unternehmen und juristische Personen erfasst werden. Diese Einträge müssen rechtsgültig signiert werden, um ihre Authentizität und Gültigkeit zu garantieren. Digitale Signaturen bieten eine effiziente Möglichkeit, diese Anforderungen zu erfüllen, ohne den traditionellen Papierweg zu gehen.

Für die digitale Signatur von Handelsregistereinträgen wird in der Regel die qualifizierte elektronische Signatur (QES) eingesetzt, die höchsten Sicherheitsanforderungen genügt und der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

Signaturarten im Handelsregister

Es gibt verschiedene Arten von digitalen Signaturen, die je nach Dokumenttyp und Anwendungsbereich im Handelsregister verwendet werden können. Die wichtigste Signaturart ist die qualifizierte elektronische Signatur (QES), da sie die höchsten rechtlichen Anforderungen erfüllt:

  • EES (Einfache elektronische Signatur): Diese bietet nur eine geringe Sicherheit und wird daher selten im Handelsregister verwendet, da sie für formelle und rechtlich anspruchsvolle Einträge nicht ausreichend ist.
  • FES (Fortgeschrittene elektronische Signatur): Diese ist stärker als EES und bietet eine gute Sicherheit für viele Geschäftsdokumente, aber für die Handelsregistereinträge ist sie oft nicht ausreichend.
  • QES (Qualifizierte elektronische Signatur): Die QES bietet den höchsten Sicherheitsstandard und wird daher für alle wichtigen Handelsregistereinträge eingesetzt. Sie garantiert, dass der Unterzeichner eindeutig identifiziert wird und das Dokument nicht manipuliert wurde.

Die Wahl der Signaturart hängt von der Bedeutung des Eintrags und den rechtlichen Anforderungen ab. In der Regel ist die QES die bevorzugte Wahl, wenn es um die Digitalisierung von Handelsregistereinträgen geht.

Der Prozess der digitalen Signatur im Handelsregister

Der Prozess der digitalen Signatur für Handelsregistereinträge umfasst mehrere Schritte:

  • Identitätsprüfung: Der Unterzeichner muss sich eindeutig identifizieren, z. B. durch eine qualifizierte digitale ID oder ein Zertifikat, das von einem vertrauenswürdigen Anbieter ausgestellt wurde.
  • Dokumentenerstellung: Das Handelsregisterdokument wird in digitaler Form erstellt und enthält alle relevanten Informationen zu dem Unternehmen oder der juristischen Person.
  • Signaturprozess: Der Unterzeichner fügt seine qualifizierte elektronische Signatur hinzu, die das Dokument rechtlich bindend macht.
  • Einreichung beim Handelsregister: Das digital signierte Dokument wird dann beim Handelsregister eingereicht, wo es geprüft und offiziell in das öffentliche Register aufgenommen wird.

Durch die Verwendung elektronischer Signaturen im Handelsregister wird der gesamte Prozess effizienter und kostengünstiger, da er ohne die Notwendigkeit von physischen Unterschriften und Postwegen durchgeführt werden kann.

Sicherheit und Rechtsgültigkeit

Die Sicherheit und Rechtsgültigkeit der digitalen Signaturen im Handelsregister werden durch verschiedene gesetzliche Vorgaben gewährleistet. Insbesondere muss die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bestimmte Anforderungen erfüllen:

  • Vertraulichkeit: Die Daten müssen während des gesamten Prozesses sicher und verschlüsselt übertragen werden.
  • Integrität: Das Dokument darf nach der Unterzeichnung nicht verändert werden können, ohne dass dies auffällt.
  • Eindeutige Identifikation: Der Unterzeichner muss eindeutig identifiziert werden, und seine Identität muss durch vertrauenswürdige Methoden verifiziert werden.

Mit der qualifizierten elektronischen Signatur wird sichergestellt, dass Handelsregistereinträge in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen rechtsgültig sind und als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können.

FAQ – Häufige Fragen zur digitalen Signatur im Handelsregister

Welche Signaturart wird für Handelsregistereinträge benötigt?

Für die meisten Handelsregistereinträge wird eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt, da sie die höchsten Sicherheitsstandards erfüllt und rechtlich der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist.

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Fazit: Digitale Signaturen bieten eine effiziente und rechtssichere Möglichkeit, Handelsregistereinträge zu verwalten. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Einträge korrekt und rechtsgültig sind.